PSD2: EU-Richtlinie bringt neue Regeln für das Online-Banking und den elektronischen Zahlungsverkehr

PSD2: EU-Richtlinie bringt neue Regeln für das Online-Banking und den elektronischen Zahlungsverkehr

Ab 14. September setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Veränderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking. Die Stadtsparkasse Oberhausen erklärt in einer 4-teiligen Informationsserie kurz und verständlich, was die Nutzerinnen und Nutzer künftig erwartet und was sie beachten müssen.

Teil 1: Mehr Sicherheit im Online-Banking

Zum Login ins Online-Banking ist es künftig erforderlich, alle 90 Tage eine TAN einzugeben. Die EU-Richtlinie PSD2 verlangt hierfür eine starke Kundenauthentifizierung. Das bedeutet, dass eine Authentifizierung über die Verwendung von zwei Faktoren aus den unterschiedlichen Merkmalen Wissen (z.B. Passwort oder PIN), Besitz (z.B. Smartphone) und persönlicher Identifizierung/Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, Stimmerkennung) entsteht.

Für eine schnelle und einfache Lösung und einen kontinuierlichen Zugang zum TAN-Verfahren empfiehlt die Stadtsparkasse Oberhausen das pushTAN-Verfahren.

Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt künftig nicht mehr nach 12 Minuten, sondern bereits nach 5 Minuten.

Im nächsten Teil informieren wir Sie über das Thema „Mehr Komfort im Online-Banking “.